Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige

„Der Deutsche Bundestag beriet gestern abschließend den Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, setzen SPD und CDU/CSU damit die Reform des Steuerstrafrechts fort. Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bleibt erhalten, die Anforderungen hieran werden jedoch deutlich verschärft.

Mit dem Gesetz trägt die Koalition dem veränderten Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger Rechnung. Steuerhinterziehung ist eine Straftat auf Kosten der Allgemeinheit. Daher ist es gerecht, die Straffreiheit oder das Absehen von der Strafverfolgung von weitergehenden Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen abhängig zu machen.

Durch Selbstanzeige wird künftig nur noch straffrei, wer die in den letzten zehn Jahren hinterzogenen Steuern erklärt und nebst Hinterziehungszinsen nachentrichtet. Bei Hinterziehungen von über 25.000 Euro pro Tat muss der Täter zusätzlich einen beträchtlichen Geldbetrag zahlen, um eine Strafverfolgung abzuwenden.

Für Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen wird die Möglichkeit der Teilselbstanzeige wieder eingeführt. Diese notwendige Korrektur des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von CDU/CSU und FDP aus dem Jahr 2011 schafft Rechtssicherheit im Interesse der Unternehmer und der Finanzverwaltung.

Grundlage der Neuregelungen sind die Vorschläge der Länderfinanzminister, die im letzten Jahr eine umfassende Evaluierung der geltenden Bestimmungen durchführten. Wie im Bundesrat unterstützte daher auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Regierungsentwurf.

Die wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist ein gemeinsames Anliegen von Bund und Ländern. Die Entschlossenheit des Gesetzgebers haben auch die Straftäter erkannt. Angesichts der kommenden Verschärfungen stieg die Zahl der Selbstanzeigen im Jahr 2014 nochmals sprunghaft an.“