Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung gesichert

Nach dem Grundsatz „Betroffene beraten Betroffene“ arbeiten seit dem 1. Januar 2018 die Beratungsstellen der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB). „Deren wertvoller Beitrag zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird nun dauerhaft finanziert und aufgestockt. Dies hat der Deutsche Bundestag mit dem Angehörigenentlastungsgesetz beschlossen“, verkündet der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz.

„In Bamberg gibt es aktuell zwei unabhängige Beratungsstellen“, erläutert der SPD-Abgeordnete. „Neben dem SkF Bamberg, bietet der Verein Leuchtfeuer diese besondere Beratung an. Ihre Arbeit ist ein wichtiger Baustein für eine inklusive Gesellschaft. Für alle dort Aktiven sowie Ratsuchenden ist das heute eine gute Nachricht.“

In den Einrichtungen werden Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige insbesondere durch Menschen mit Behinderungen beraten (sogenanntes „Peer Counseling“). Dadurch entsteht ein partnerschaftlicher Austausch auf Augenhöhe. Die kostenfreie Beratung umfasst alle Rehabilitations- und Teilhabeleistungen und informiert über mögliche Leistungsansprüche, zu Ansprechpartnern und den zuständigen Rehabilitationsträgern. Peer Counseling ist daher besonders geeignet, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern. Bisher war dieses Angebot bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

„Die unabhängigen Beratungsstellen sind eine große Erfolgsgeschichte. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, damit Betroffene ihre individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele verwirklichen können. Die Beratungsstellen unterstützen sie dabei, ihre Rechte auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen zu verwirklichen. Es ist gut für Bamberg, dass wir gestärkt weitermachen können“, erklärt Nicole Fischer vom SkF Bamberg.

„Dass die Arbeit der unabhängigen Beratungsstellen nun kein Ablaufdatum mehr hat, ist schon eine gute Nachricht. Aber mindestens genauso gut ist es, dass die Beratungsstellen künftig auch mehr Geld erhalten. Bundessozialminister Hubertus Heil hat durchgesetzt, dass die Mittel ab 2023 um etwa zehn Prozent auf 65 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden“, so Schwarz weiter.

Erfahrungen zeigen, dass die Leistungsträger durch die unabhängigen Beratungsstellen deutlich entlastet werden. Oft sind die Ratsuchenden bereits bestens auf ihre Termine bei Behörden und Verwaltungen vorbereitet und werden nach Bedarf auch von Beratenden der EUTB begleitet. Trotz dieses wertvollen Angebots gilt: Die Rehabilitationsträger haben weiterhin die Aufgabe, Leistungsberechtigte gut und umfassend zu beraten.