Ehemalige U.S. Angestellte – Appell an den Bundesfinanzminister

Unterstützung für ehemalige U.S. Army-Angestellte – SPD-Bundestagsabgeordnete appellieren erneut an Bundesfinanzminister Schäuble

Ehemalige Angestellte der U.S. Armee in Bamberg und Schweinfurt müssen immer wieder ihre Ansprüche gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber gerichtlich durchsetzen. Die in einem Tarifvertrag zugesicherte Überbrückungsbeihilfe soll eigentlich bei der Suche nach einer neuen Anstellung finanzielle Einbußen abfedern und die Wiedereinstellung der meist älteren Arbeitnehmer erleichtern. Genau das Gegenteil ist jedoch immer wieder der Fall, weil die dem Bundesfinanzministerium (BMF) unterstehende Behörde in Kaiserslautern die im Tarifwerk niedergeschriebenen Regeln neu interpretiert.

Seit längerem beschäftigt sich der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz (SPD) mit dem Thema; zusammen mit seinem rheinland-pfälzischem Fraktionskollegen Gustav Herzog hat sich Schwarz nun in einem Brief direkt an den Bundesfinanzminister gewandt und nachdrücklich zum Umdenken bei der Kaiserslauterner Behörde aufgefordert.

„Am Bamberger Arbeitsgericht wurden mittlerweile zehn Urteile gesprochen, alle zu Gunsten der klagenden ehemaligen U.S. Angestellten, die nun ihre Leistungen nach dem Tarifvertrag Soziale Sicherung (TASS) beziehen. Es ist offensichtlich, dass man die Rechtsauffassung der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) nicht teilt. Diese Schikane muss endlich aufhören“, so Schwarz, in dessen Büro immer wieder Anfragen von Betroffenen aufschlagen und der sich schon vor der Schließung der Bamberger Garnison immer wieder über die Situation der deutschen Arbeitnehmer informierte.

Überbrückungsbeihilfe TASS ist tariflich geregelt

In Berlin hat Schwarz seither gemeinsam mit Gewerkschaftsvertretern und anderen SPD-Abgeordneten im Rahmen der „Herzogrunde“ mehrfach versucht, das BMF an den Verhandlungstisch zu bekommen. „Die Stühle blieben jedoch immer leer“, berichtet Schwarz, „aus terminlichen Gründen, wegen laufender Tarifgespräche – jedes Mal mit einer anderen Entschuldigung“, so Schwarz.

Dass man langjährigen Beziehern der Überbrückungsbeihilfe aus längst geschlossenen Garnisonen auf einmal Fragebögen zuschickt und Ansprüche verweigerte, findet Schwarz mehr als fragwürdig.

Auch die Oberbürgermeister von Schweinfurt und Bamberg hatten sich mehrfach schriftlich an das BMF gewandt, um die „Ungerechtigkeiten“ und „sozialen Verwerfungen“ zu beenden, wie es in den Schreiben hieß.

„Die Angestellten bei den Stationierungsstreitkräften wurden 1971 anders als die Zivilangestellten der Bundeswehr, nicht in den Öffentlichen Dienst eingestellt. Stattdessen hat man damals den TASS ausgehandelt. Dieses damals gegebene Versprechen muss der Bund halten, das Geld ist ja da“, stellte Schwarz klar. Gegen eine genaue Prüfung der einzelnen TASS Anträge sei nichts einzuwenden, schließlich geht es um Steuergelder, „aber hier haben Angestellte zum Teil monatelang auf einen Bescheid gewartet, mussten danach vor Gericht ziehen, um zu bekommen, was ihnen tariflich schwarz auf weiß zusteht.“

Schwarz und Herzog warten nun auf eine Reaktion aus dem BMF und hoffen auf ein Umdenken beim ADD. „In vielen bayerischen Städten war man froh um die U.S. Standorte, besonders während des Kalten Kriegs. Die ehemaligen Angestellten der U.S. Streitkräfte verdienen, mit Respekt behandelt zu werden“, so Schwarz.