Heute hat der Bundestag das so genannte Entgelttransparenzgesetz beschlossen, das für mehr Gleichberechtigung in der Arbeitswelt sorgen wird. „Das war höchste Zeit“, äußerte sich der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz. „Wir Sozialdemokraten wollen und werden uns nicht damit abfinden, dass die Bruttostundenlöhne von Frauen immer noch um 21 Prozent unter denen von Männern liegen. Das heute beschlossene Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, betont der SPD-Abgeordnete.
Ein wesentlicher Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Jeder und jede Beschäftigte kann damit über den Betriebsrat beim Arbeitgeber Auskunft über den Lohn für gleichwertige Tätigkeiten im Unternehmen einholen. Diese Regelung betrifft 14 Mio. Beschäftigte in Deutschland.
Darüber hinaus müssen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten laut Gesetz nun regelmäßig über den Stand der Gleichberechtigung und der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern berichten. Zudem wird durch das Gesetz die geschlechtersensible Berufswahlberatung gestärkt.
Individuelles Auskunftsrecht
Transparenz in den Unternehmen herzustellen, sei eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts, führt der Abgeordnete aus. „Beschäftigte mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist ein wichtiges Signal und ein gelungener Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode.“
„Leider hat sich beim Koalitionsausschuss am gestrigen Abend wieder gezeigt, dass die SPD in Gerechtigkeitsfragen häufig an die ideologischen Grenzen der Union stößt, wie z.B. bei der Solidarrente, beim Rückkehrrecht von Teilzeit oder der Begrenzung von Managerbezügen. Gerade da, wo es den Menschen direkt helfen würde, blockiert die Union und legt uns Steine in den Weg“, fügt Andreas Schwarz bedauernd hinzu.
Von der Solidarrente für Geringverdiener hätten etwa 500 000 Menschen in Deutschland profitiert. Das Gleiche gilt für das Recht auf Rückkehr in die Vollzeitarbeit. Hier könnten wir die Lebens- und Finanzplanung vor allem junger Familien deutlich erleichtern.
Auswirkung auf mehr als 10 Mio. Frauen
Das Rückkehrrecht von Teilzeit zur vorherigen Arbeitszeit beispielsweise wurde klar im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Union weigert sich, diese Vereinbarung umzusetzen. Das habe unmittelbare Auswirkungen auf mehr als 10 Mio. teilzeitbeschäftigte Frauen, erläutert der SPD-Abgeordnete: geringerer Stundenlohn, geringeres Monatseinkommen, geringe bis keine Aufstiegschancen, Minirenten und Altersarmut – und in vielen Fällen lebenslange finanzielle Abhängigkeit.
Auch bei der Gleichstellung homosexueller Paare bei der Ehe blockiert die Union weiter. „Für mich ist im 21. Jahrhundert einfach nicht mehr nachvollziehbar, warum der Staat den Wert der Liebe am Geschlecht der Menschen festmachen will. Bundeskanzlerin Merkel regiert dieses Land mit einem Gesellschaftsbild der 50er Jahre. Das werden wir im September mit einem Bundeskanzler Martin Schulz gemeinsam ändern“, meint der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete.
Bild: Bei der Abstimmung mit Bundesministerin Manuela Schwesig und MdB Bernd Rützel