Der Weg für die Mietpreisbremse ist nun endlich frei. Die Union hat ihren Widerstand am vergangenen Dienstag im Koalitionsausschuss aufgegeben. Das Gesetz wird in der kommenden Sitzungswoche im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dazu erklärt der Bamberg-Forchheimer Abgeordnete Andreas Schwarz:
„Hunderttausende von Mieterinnen und Mietern werden von den neuen Regelungen profitieren und insbesondere in Großstädten und Ballungszentren vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein großer Erfolg, weil damit eines unserer Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird.“
„Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht kommt ohne Ausnahme“, erklärt Schwarz weiter. „In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter. Ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens gilt fortan als auch bei der Wohnungssuche.“
Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In Zukunft dürfen Mieten bei Neuvermietung in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 Prozent übersteigen. Mit Mietsteigerungen von mehr als 30 oder 40 Prozent ist Schluss.
„Insgesamt schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und Mietern. Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft wollen wir fördern und erhalten. Nur so kann die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden“, betont der Bundestagsabgeordnete.
Deswegen gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. „Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind keine reine Ware. Sie sind das Zuhause von Menschen. Dabei darf es nicht einzig und allein um Profitmaximierung gehen“, so Andreas Schwarz abschließend.