Kampf gegen Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. An der Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige konnte ich bereits maßgeblich mitwirken, aber wir müssen weitere Maßnahmen schaffen und nicht nur mit dem Finger auf andere Länder zeigen. Insbesondere beim Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug müssen wir weiter vorangehen.
Jährlich mindestens 10 Mrd. Euro werden an manipulierten Ladenkassen hinterzogen. Die dummen sind die ehrlichen Steuerzahler und vor allem die vielen ehrlichen Händler, Unternehmer und Gastronomen, die brav ihre Steuern zahlen und somit einen Wettbewerbsnachteil von mindestens 19 Prozent gegenüber denjenigen haben, die keine Steuern ordentlich abführen.
Oft zieht dieser Umsatzsteuerbetrug einen Rattenschwanz von Schwarzarbeit, Umgehung des Mindestlohnes und Geldwäsche nach sich.
Ich plädiere dafür, dass für Unternehmen und Einzelhändler, die jährlich mehr als 17.500 Euro Umsatz verzeichnen, eine Registrierkassenpflicht besteht. Diese kann der Staat auch steuerlich fördern, sodass für die überwiegend ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land kein Schaden entsteht.
Wenn wir so den Umsatzsteuerbetrug maßgeblich bekämpfen würden, wäre das ein riesiger Schritt zu mehr Steuer- und vor allem Wettbewerbsgerechtigkeit!
Kampf gegen Steuerumgehung
Warum zahlt der kleine Bäcker in Bayern brav seine Steuern, der chinesische Internethändler auf Amazon aber nicht? Warum zahlt eine normale Familie Grunderwerbsteuer, wenn sie sich mühsam ein die Anschaffung eines kleinen Häuschens angespart hat, das Immobilienkonsortium aber nicht? Hier muss endlich was geschehen!
Wir brauchen in Europa eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und Mindeststeuersätze um Steuerdumping zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden. Es kann nicht sein, dass Apple, Facebook und Co die EU-Mitgliedstaaten gegeneinander ausspielen. Ich möchte ein europäisches Transparenzregister, in dem alle Eigentümer, Begünstigte wie auch die verantwortlichen Personen eines Unternehmens für Steuerbehörden transparent aufgeführt sind.
Handelsplattformen wie Amazon und Ebay müssen wir verpflichten nur Händler zuzulassen, die auch eine Umsatzsteuernummer haben. Besonders viele chinesische Händler haben dies nicht. Kommen die Handelsplattform dieser Verpflichtung nicht nach, sollten diese dazu verpflichtet werden, den entstandenen Steuerschaden zu begleichen. Großbritannien hat es mit einem solchen Gesetz vorgemacht und Deutschland sollte nachziehen.
Die so genannten Share Deals erlauben es Immobilienkonsortien über einen Trick keine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Indem sie weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile erwerben, entfällt für sie die Grunderwerbsteuer. So entgingen dem Land Berlin bei nur einem einzigen Share Deal 84 Millionen Euro, dem Land Hessen fast 30 Millionen Euro. Das ist für Konzerne möglich, die hunderte oder gar tausende von Wohnungen als Unternehmensanteile kaufen, aber nicht für den Normalverbraucher.
Diese Ungleichheit möchte ich beenden!
Kampf gegen Geldwäsche
Deutschland gilt weltweit als Paradies für Geldwäscher. Organisierte Kriminalität aus aller Welt nutzt unser Land um ihr schmutziges Geld aus Drogen-, Waffen- und Menschenhandel hier sauber zu waschen. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Solche Geschäfte beseitigt man, indem man ihnen den Nährboden nimmt: das Geld.
Ich möchte, dass wir kurz- und mittelfristig unseren Zoll stärken, der ganz wesentlich für die Geldwäschebekämpfung zuständig ist. Die FIU (Financial Intelligence Unit), die wesentlich für die Geldwäschebekämpfung zuständig ist, wie den gesamten Zoll, müssen wir mit genügend Geld für ausreichendes Personal und eine gute Ausstattung versorgen.
Die organisierte Kriminalität bekämpfen wir am besten, wenn unsere Ermittlungsbehörden besser organisiert sind, als die Kriminellen. Langfristig möchte ich in Deutschland eine Art Finanz-FBI, dass sich um alle Fragen der Finanzkriminalität kümmert: Geldwäsche, Steuerbetrug, Aktienbetrug und vieles mehr.
Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen
Weniger Einkommensteuer
Wir haben Steuerzahler:innen bei der Einkommensteuer entlastet. Der jährliche Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ist 2019 um 168 Euro, 2020 um 240 Euro und 2021 um 336 Euro auf nun 9.744 Euro gestiegen. 2022 wird er um weitere 240 Euro erhöht. So bleibt Arbeitnehmer:innen mehr Netto vom Lohn.
Außerdem gleichen wir die Wirkung der kalten Progression aus. Sie entsteht durch das Zusammenspiel von Einkommensteuertarif, Lohnerhöhungen und Inflation: Um diesen Effekt auszugleichen, wurde der Einkommensteuertarif für 2019, 2020 und 2021 entsprechend abgesenkt.
Soli fällt weg – außer bei Spitzeneinkommen
Seit dem 1. Januar 2021 ist der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahler:innen – außer bei Spitzenverdienst entfallen. Für 90 Prozent derer, die den Soli auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag teilweise. Familien mit zwei Kindern beispielsweise werden bis zu einem Bruttolohn von etwa 154.000 Euro keinen Soli mehr zahlen.
Halbe-halbe bei Kassenbeiträgen
Seit dem 1. Januar 2019 zahlen Arbeitgeber:innen wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wie die Beschäftigten. Das entlastet alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer:innen. Bei Rentner:innen wird der Zusatzbeitrag zur Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Gleichzeitig ist auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Punkte auf 2,5 Prozent gesenkt worden. Auch Selbständige mit wenig Einkommen werden entlastet: Für sie ist der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um mehr als die Hälfte auf weniger als 160 Euro gesunken.
Unterstützung für Familien
Familien bekommen seit dem 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld – das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro.
Bereits zum 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld um 10 Euro pro Monat angehoben. Der Kinderfreibetrag stieg in den Jahren 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro. Im Herbst 2020 kamen im Rahmen des Konjunkturpakets der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind sowie steuerliche Erleichterungen für Alleinerziehende hinzu. Für sie wurde der sogenannte Entlastungsbetrag zunächst befristet bis Ende 2021 mehr als verdoppelt: von 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde diese Befristung aufgehoben, sodass die Erhöhung dauerhaft gilt. Auch das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto. Kinder von Alleinerziehenden unterstützen wir außerdem mit einem Unterhaltsvorschuss. Dieser ist im Januar 2021 um neun bis 16 Euro monatlich gestiegen. Im Mai 2021 haben Familien einen weiteren Corona-Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind erhalten.
Entlastung von Geringverdienenden
Besondere Unterstützung erhalten Geringverdienende: Wer monatlich zwischen 450 und 1.300 Euro brutto verdient, zahlt seit Juli 2019 verringerte Arbeitnehmerbeiträge für die Sozialversicherung. Anders als bisher gibt es trotz geringerem Rentenbeitrag den vollen Rentenanspruch. Menschen im Midijob mit 850 Euro im Monat bleiben allein durch diese Maßnahme mindestens 270 Euro mehr pro Jahr.