„Mit der Verabschiedung der Mietpreisbremse im Deutschen Bundestag haben wir heute eines unserer Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag durchgesetzt. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein großer Erfolg“, freut sich der Bamberg-Forchheimer Abgeordnete Andreas Schwarz.
„Hunderttausende von Mieterinnen und Mietern werden von den neuen Regelungen profitieren und insbesondere in Großstädten und Ballungszentren vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben“, erläutert Andreas Schwarz.
In Zukunft dürfen Mieten bei Neuvermietung in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmete nur noch höchstens um 10 Prozent übersteigen. Mit Mietsteigerungen von mehr als 30 oder 40 Prozent ist Schluss. Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht tritt nun ohne Ausnahme in Kraft. In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch.
„Insgesamt schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft wollen wir fördern und erhalten. Nur so kann die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden“, betont der Bundestagsabgeordnete.
Deswegen gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. „Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind das Zuhause von Menschen. Dabei kann und darf es nicht einzig und allein um Profitmaximierung gehen“, so Andreas Schwarz abschließend.
Bildunterschrift:
Heute wurde im Deutschen Bundestag die Mietpreisbremse beschlossen. Von Links: Lothar Binding, Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrike Bahr, MdB, Bundesminister Heiko Maas, Andreas Schwarz und Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz.