Der heimische Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz (SPD) begrüßt die geplante BAföG-Reform. Zuvor hatte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, den der Deutsche Bundestag heute erstmals im Plenum beraten hat.
Dazu erklärt Andreas Schwarz: „Wir öffnen das BAföG wieder für die Breite der Gesellschaft, indem wir die Freibeträge so stark ausweiten wie seit Jahren nicht mehr. Zudem erhalten Studierende, aber auch Schülerinnen und Schüler mehr Unterstützung bei steigenden Kosten und hohen Mieten. Wer wenig Geld hat, bekommt so bessere Bildungschancen. Klar ist aber auch: Mit dieser Reform machen wir das BAföG jetzt erst einmal wieder flott; doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es mit einer weiteren Reform grundsätzlich erneuern.“
Das sieht der Gesetzentwurf vor:
· Mit dem Gesetzentwurf werden die Einkommensfreibeträge um 20 % angehoben.
· Die Bedarfssätze steigen um 5 % und der Förderhöchstbetrag wächst auf 931 Euro.
· Mehr Geld gibt es auch beim Wohnzuschlag, der auf 360 Euro steigt.
· Wer eigene Kinder betreut, erhält künftig 160 Euro pro Kind unter 14 Jahren.
· Auch die Altersgrenze wird vereinheitlicht und steigt auf 45 Jahre, sodass länger ein BAföG-Anspruch besteht. Damit einher erhöht sich der Vermögensfreibetrag auf 45.000 Euro.
· BAföG-Restschulden können künftig nach 20 Jahren antragslos erlassen werden.
· Auch wird der BAföG-Antrag digitaler und damit einfacher.
Die Änderungen sollen ab dem Wintersemester 2022/23 gelten, beziehungsweise dem Beginn des neuen Schuljahres. Der Bundestag muss der BAföG-Reform noch zustimmen.
Schwarz fügt hinzu: „Für die weitere BAföG-Reform wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir etwa einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einführen.“