Flugplatz Bamberg-Breitenau wird auch künftig entlastet
Der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 auch die Bundesmittel für Flugsicherungsleistungen im Gebührenbereich 2 für das kommende Jahr abgesichert. Damit stehen vom Bundesministerium für Verkehr erneut 50 Mio. Euro für die Unterstützung gebührenfinanzierter Flugsicherungsleistungen zur Verfügung.
„Es ist ein echter Erfolg, dass der Flugplatz Bamberg-Breitenau in meinem Wahlkreis auch in 2026 bei der Erbringung der Flugsicherungsleistungen vom Bund unterstützt wird“, so der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz.
„Der Regierungsentwurf für 2026 sah zunächst keine Haushaltsmittel vor. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens haben wir Haushälter uns für die Unterstützung der kleineren und regionalen Flugplätze stark gemacht und sind damit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag gefolgt. Ohne die Unterstützung des Bundes könnten die Gebühren für diese Bereiche so hoch werden, dass kleinere Flughäfen wirtschaftlich nicht tragbar wären. Dieser Beschluss ist ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des Bamberger Flugplatzes. Er schafft Planungssicherheit und sichert langfristig den Betrieb“, so der Abgeordnete weiter.
Die finanzielle Entlastung aus dem Bundeshaushalt zur Erbringung gebührenfinanzierter Flugsicherungsleistungen im Gebührenbereich 2 war 2021 eingeführt worden. Die Flugsicherungsgebühren für den An- und Abflug im Gebührenbereich 2 haben besonders für Regionalflugplätze erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Kleine Flughäfen haben weniger Verkehr und sind durch die bestehenden Gebühren besonders betroffen, weil sie pro Flugeinheit höhere Kosten tragen müssen. Die Gebührenerhebung stellt eine Belastung dar, die langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Regionalflugplätze und von kleineren Fluggesellschaften, die diese Regionalflughäfen anfliegen, beeinflusst.

