Berlin. In der vorletzten Sitzungswoche vor der Sommerpause und vor dem Ende der Legislatur hat der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz noch einmal tolle Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bamberg: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat bei seiner heutigen Sitzung die Förderung der Sanierung der historischen Gartenanlage der ehem. Propstei St. Getreu mit 2.025.000 Euro beschlossen.
Als Berichterstatter im Haushaltsausschuss für den Energie- und Klimafonds, aus dem die Fördermittel für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ stammen, hat sich Andreas Schwarz für das Projekt in Berlin stark gemacht.
„Wir wollen mit der Sanierung der Gartenanlagen einen für das Stadtviertel wichtigen Ort wieder für die Bevölkerung zugänglich und nutzbar machen – und das mit Blick auf die zukünftigen klimatischen Bedingungen“, erläutert Schwarz die Entscheidung seiner Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss für das Projekt.
Die Stadt Bamberg plant, die historische Gartenanlage der ehem. Propstei denkmalgerecht zu sanieren und sie darüber hinaus an die zukünftige Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger sowie an die klimatischen Anforderungen anzupassen. Der bisher unzugängliche Garten soll tagsüber für die Öffentlichkeit geöffnet werden, die Freiflächen sollen der städtischen Musikschule sowie Seniorinnen und Senioren als barrierearme Flächen zur Verfügung gestellt werden.
Die Gartenanlagen von St. Getreu umfassen zum einen den Außenbereich des historischen Festsaalgebäudes sowie zwei gestufte Gartenflächen. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen die Einrichtung einer Bewässerung, Baumpflanzungen, die Entsiegelung von Flächen sowie eine umfangreiche Wegeerneuerung.
Zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“
Mit dem Projektaufruf vom 15. Januar 2021 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Städte und Gemeinden aufgerufen, Projektvorschläge für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel (Energie- und Klimafonds)“ für den Förderzeitraum 2021 bis 2024 einzureichen.
Wesentliche Kriterien des Programms sind:
- CO2-Minimierung
- Bedeutung für den Klimaschutz
- Bedeutung für die Klimaanpassung
Weitere Auswahlkriterien sind:
- Innovationsgrad und/oder Beispielhaftigkeit bzw. Übertragbarkeit
- Städtebaulich-gestalterische Qualität und Nutzbarkeit von Freiflächen
- Soziale Bedeutung für Stadtgesellschaft und Quartier
- Bürgerbeteiligung und baukulturelle Aspekte
- Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit
Bildunterschrift:
Andreas Schwarz besichtigte Anfang März mit Stadtkämmerer Bertram Felix die Gartenanlagen um St. Getreu.